Ausschuß für Bildung und Publizistik
Der ABP für entwicklungsbezogene Bildung und Publizistik ist eine Einrichtung des Kirchlichen Entwicklungsdienstes der Evangelischen Kirche in Deutschland. Er hat die Aufgabe, Bildungs- und Medienarbeit zu Fragen der internationalen Gerechtigkeit und der Entwicklungszusammenarbeit zu fördern. Die entwicklungsbezogene Publizistik in der EKD möchte Menschen in unserer Gesellschaft dazu ermutigen und befähigen, die Anwaltschaft für Gerechtigkeit in der Welt und für die Achtung der Menschenwürde engagiert und sachkundig wahrzunehmen.
Über den ABP können Kirchengemeinden. Weltläden, Aktionsgruppen, kirchliche Einrichtungen, Redaktionen, engagierte Einzelpersonen und Bildungsstätten für pädagogische und publizistische Vorhaben, die diesem Anliegen dienen, Zuschüsse aus Mitteln des Kirchlichen Entwicklungsdienstes erhalten. Im Jahr 1998 konnten vom ABP insgesamt 621 Programme mit einem Fördervolumen von 10,2 Millionen DM unterstützt werden.
Förderung journalistischer Recherchen
Qualifizierte Journalistinnen und Journalisten, die Recherchen zu einem entwicklungs-politischen Spezialthema durchführen möchten und eine Hintergrundberichterstattung in einem in Deutschland, herausgegebenen bzw. ausgestrahlten Medium planen, können beim ABP einen Zuschuß zu ihrer entwicklungspolitischen Recherchereise beantragen.
Eine journalistische Einzelreise kann vom ABP mit einem Zuschuß bis zur Höhe der internationalen Flugkosten, im begründeten Einzelfall auch einschließlich der im Zielland erforderlichen Transportkosten gefördert werden. Eine angemessene Eigenbeteiligung der Antragsteller/in an Kosten wird erwartet.
Der/die Antragsteller/in soll in der Lage sein, die Reisen eigenständig und ohne logistische Unterstützung durch den ABP zu palnen und durchzuführen.
Welche Schwerpunkte sind wichtig ?
Der ABP möchte vorrangig solche Vorhaben fördern, die sich auf die drängensten Entwicklungsprobleme der Weltgesellschaft beziehen, sowie auf internationale Entwicklungsfragen, bei denen eine Mitverantwortung der Industriestaaten gegeben bzw. geboten ist. Der ABP möchte dabei vor allem eine Berichterstattung ermutigen, die geeignet ist
- in der Öffentlichkeit Verständnis für die Probleme, Interessen und Hoffnungen der Menschen im Süden zu wecken
- ins Bewußtsein zu rufen, welche (möglichen) Auswirkungen politische, wirtschaftliche und soziale Entwicklungen im Norden auf die Dritte Welt haben Die Perspektiven und Positionen von Bevölkerungsgruppen, Kirchen und sozialen Bewegungen aus Asien, Afrika und Lateinamerika bei uns zur Sprache zu bringen
- Vorausgesetzt wird die Bereitschaft zur Kooperation mit Einrichtungen der Arbeitsgemeinschaft Kirchlicher Entwicklungsdienst und Partnerorganisationen der kirchlichen Entwicklungszusammenarbeit.
Was muß ein Antrag enthalten ?
- Angaben zur Person und zum journalistischen Werdegang.
- Ausgewählte Arbeitsproben aus dem Bereich der entwicklungspolitischen Berichterstattung
- Beschreibung des thematischen Gegenstandes der Recherchen und nähere Angaben zum vorgesehenen Reiseprogramm sowie zum Reisetermin
- Angaben zur Planung bzw. über bereits getroffene Vereinbarungen über die publizistische Verwertung der Rechercheergebnisse.
- Differenzierter Kosten- und Finanzierungsplan der Reise (Aufenthaltskosten können dabei pauschal nach der Auslandsreiseverordnung kalkuliert werden)
Alle Antragsunterlagen werden in doppelter Ausführung benötigt.
Welche Fristen sind zu beachten ?
Die Anträge sind auf dem Postweg einzureichen. Der Antrag muß spätestens sechs Wochen vor Beginn der Reise beim ABP-Sekretariat vorliegen.
Ist der Antrag vollständig und entscheidungsreif, kann er der Geschäftsführung des ABP zur Beschlußfassung vorgelegt werden. Nach etwa vier Wochen können wir Sie über die Entscheidung unterrichten.
Ein Anspruch auf eine Förderung aus Mitteln des ABP besteht nicht. Die Zahl der beantragten Programme übersteigt seit Jahren die zur Verfügung stehenden Fördermittel. Angesichts der Begrenztheit der Haushaltsmittel und der Bearbeitungskapazitäten muß auch unter den zahlreichen Vorhaben, die grundsätzlich als föderungswürdig bewertet werden, eine Auswahl getroffen werden.
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Richtlinien zur Förderung von Printmedien
Entwicklungspolitische Bildungs- und Informationsarbeit ist auf eine Vielzahl unterschiedlicher Medien angewiesen:
Sachbücher, Zeitschriften und Broschüren von deutschen oder ausländischen Autoren und Autorinnen oder Gruppen sind wichtige Medien zur Verbreitung entwicklungspolitischer Fragestellungen. Eine kostendeckende Produktion und Verbreitung der Publikation ist vielen Gruppen oder kleinen Verlagen nicht möglich.
Literarische Texte von Autoren und Autorinnen in Ländern der Dritten Welt können einen wichtigen Einblick in die gesellschaftlichen Verhältnisse ihrer Länder geben; sie können Verständnis und Interesse für andere kulturelle Zusammenhänge wecken und vermitteln einen Eindruck von dem kulturellen Reichtum in den Ländern des Südens.
Übersetzungshonorare
können bis zu 2/3 der Kosten bezuschußst werden. Die Honorare sollten bei DM 30,- pro Normseite (30-60) liegen. Der/die Übersetzer/in sollte 1% vom Ladenpreis pro Exemplar bekommen, wenn die Auflage 6.000 Exemplare übersteigt.
Der Zuschuß kann unter folgenden Bedingungen bewilligt werden:
- Für die zu bezuschussenden Bücher müssen Rohkostenvoranschläge vorliegen.
- Die Eigenbeteiligung des Antragstellers an den gesamten Produktionskosten muß mindestens 75% betragen.
- Es können höchstens drei Titel pro Jahr und Verlag bezuschußt werden. ? Insgesamt darf die Summe der Zuschüssen pro Verlag und Jahr DM 19.000,- nicht übersteigen.
- Von jedem geförderten Buch soll der Verlag ein Belegexemplar liefern (um festzustellen, ob das Buch auch tatsächlich erschienen ist oder das Manuskript unveröffentlicht bleibt) ? Zwei Jahre nach Erscheinen des Buches soll die Anzahl der verkauften Exemplare durch den Verlag mitgeteilt werden.
Richtlinien zur Förderung von Büchern und Broschüren
Für Aktionsgruppen und kleine Verlage stellt sich erfahrungsgemäß bei Veröffentlichungen zunächst das Problem, daß für die Anfangsinvestitionen nicht ausreichend Mittel vorhanden sind. Außerdem ist nicht immer abzuschätzen, ob die Nachfrage für das zur Publikation anstehende Projekt die Anfangsinvestitionen tatsächlich abdecken wird. Der Ausschuß für entwicklungsbezogene Publizistik ABP kann die Herausgabe von Büchern und Broschüren fördern, indem er einen Zuschuß vergibt oder ein zinsloses Darlehen gewährt. Die Förderungswürdigkeit des Publikationsvorhabens vorausgesetzt, entscheidet der ABP im Einzelfall, ob ein Zuschuß zu den Gesamtkosten der Publikationen oder ein Darlehen bewilligt werden kann.
- Der/die Antragsteller/in legt eine inhaltliche Beschreibung des Publikationsvorhabens sowie eine Kalkulation der Gesamtkosten vor. Der daraus zu errechnende Ladenpreis sollte auf Kostendeckung zielen.
- Bis zu maximal 1/3 der Gesamtkosten können als Zuschuß beim ABP beantragt werden.
- Alternativ dazu können bis zu 75% der Gesamtkosten als zinsloses Darlehen beantragt werden. Das Darlehen kann bei Drucklegung der zur Förderung beantragten Publikation abgerufen werden. Der/die Darlehensnehmer/in wird gebeten, dem ABP den Empfang des Darlehens schriftlich zu bestätigen. Das Darlehen muß spätestens 18 Monate nach Auszahlung vollständig zurück erstattet werden.
- Pro Jahr können pro Antragsteller/in maximal drei Titel mit einem Darlehen und/oder einem Zuschuß gefördert werden, wobei die Gesamtsumme der Förderung 30.000 DM pro Jahr nicht übersteigen darf.
- Die Abrechnung soll neben einer zahlenmäßigen Aufstellung der Ausgaben und der Einnahmen ein Belegexemplar umfassen
Förderung von Zeitschriften
Der ABP kann pro Jahr bis zu vier Zeitschriftennummern eines Antragstellers fördern. Der Zuschuß soll pro Nummer 2000,- DM nicht übersteigen. Außerdem können Maßnahmen gefördert werden, die der Qualifizierung von Mitarbeitern der Arbeit von Zeitschriftenredaktionen dienen.
Werbung für Zeitschriften und andere Publikationen Werbeabonnements oder Probenummern von Periodika, sowie Anzeigen aller Art können nicht bezuschußt werden.
Förderung von Autoren und Autorinnen
Durch Arbeitsstipendien sollen Autoren und Autorinnen gefördert werden, die ein Thema bearbeiten, für das ein aktueller Bedarf besteht. Die Förderung des ABP kann nur ein bescheidener Zuschuß zu den Lebenshaltungskosten sein: 1000 DM pro Monat bei einer Förderdauer von in der Regel bis zu drei Monaten. Die Anträge auf Autorenstipendien sollen nicht von den Verlagen sondern von den Autoren selbst gestellt werden. Bei Antragstellung sollte ein Vertrag mit einem Verlag vorliegen, damit sichergestellt ist, daß die Arbeiten auch tatsächlich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Daneben können Autoren und Autorinnen aus der Dritten Welt gefördert werden, denen auf diesem Wege eine „Kreativitätsphase“ ermöglicht wird, die nicht mit zwingender Notwendigkeit zu einem konkreten Ergebnis (Roman, Gedichtband etc.) führen Muß.
Anträge bitte postalisch an
ABP-Sekretariat
Kniebisstr. 29
70188 Stuttgart
Tel: 0711/9257740
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Fachstelle Eine Welt Medien,
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